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Zu unseren Leistungen

Die Kanzlei

Ständig wechselnde steuerliche, politische und ökonomische Rahmenbedingungen sind die Herausforderungen unseres Berufsstandes in der heutigen Zeit.

Wir stehen unseren Mandanten als zuverlässiger, persönlicher und kompetenter Ansprechpartner bei der Lösung aller betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Problemstellungen zur Verfügung. Zusammen mit dem Mandanten wird für jede Situation eine individuelle Lösungsstrategie gefunden. Unser Ziel ist die gegenwärtige und zukünftige Sicherheit und Zufriedenheit unserer Mandanten in allen finanziellen und persönlichen Bereichen. Zusammen mit unserem Team werden wir uns jeder Herausforderung stellen und mit Freude und Einsatzbereitschaft alles für eine erfolgreiche und angenehme Zusammenarbeit tun.

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"Wer sein Ziel kennt, findet den Weg"

Laozi

Partner

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Dorothea Kienz

Steuerberaterin

Vita
  • Jahrgang 1964
  • Bestellung zur Steuerberaterin in 1999
  • Steuerberaterin in der Steuerberatungspraxis Alfred Lauterbach von 1999 bis 1/2003
  • Gesellschafter Geschäftsführer der Lauterbach, Kienz, Schröder und Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH seit 02/2003
  • Leiterin der Geschäftsstelle Marsberg
Beratungsschwerpunkte:
  • Personalmanagement
  • Steuerorientierte Gestaltungen insbesondere bei der persönlichen Steuerplanung
  • Abwehrberatungen in Außenprüfungen
  • Organisationsberatung

Alexander Schröder

Dipl. Betriebswirt (FH), Steuerberater, landwirtschaftliche Buchstelle

Vita
  • Jahrgang 1975
  • Studium der Betriebswirtschaft an der Fachhochschule für die Wirtschaft (FHDW) in Paderborn
  • Bestellung zum Steuerberater in 2003
  • Bestellung zur landwirtschaftlichen Buchstelle in 2006
  • Gesellschafter Geschäftsführer der Brigitte Schröder Steuerberatungs- und Buchprüfungsgesellschaft von 2003-2018
  • Gesellschafter Geschäftsführer der Lauterbach, Kienz, Schröder und Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH
  • Leiter der Geschäftsstelle in Brilon
Beratungsschwerpunkte:
  • Gesellschaftsrecht
  • Steuerorientierte Gestaltungen insbesondere im Unternehmens und Nachfolgebereich
  • Abwehrberatungen in Außenprüfungen
  • Finanzgerichtliche Verfahren

Brigitte Schröder

vereidigte Buchprüferin, Steuerberaterin

Vita
  • Jahrgang 1952
  • Bestellung zum Steuerberater in 1981
  • Vereidigung zum vereidigtem Buchprüfer in 1991
  • Selbständig tätig als Steuerberater seit 1979
  • Gesellschafter Geschäftsführer der Brigitte Schröder Steuerberatungsgesellschaft von 1993 – 2018
  • Gesellschafter Geschäftsführer der Lauterbach, Kienz, Schröder und Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH
Beratungsschwerpunkte:
  • Steuerorientierte Gestaltungen insbesondere im Erbrecht
  • Abwehrberatung in Außenprüfungen
  • Finanzgerichtliche Verfahren

Leistungen

Sie als Unternehmer müssen sich den Herausforderungen des Marktes stellen und rechtzeitig auf Änderungen im rechtlichen und ökonomischen Bereich reagieren.

Gleichzeitig dürfen Sie nicht den Überblick über Ihre Kernkompetenzen verlieren. Wir stehen Ihnen als kompetenter Berater zur Seite und kümmern uns um die Durchführung komplexer betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Projekte.

Klassische Steuerberatung

Wir bieten Ihnen das gesamte Leistungsspecktrum der steuerlichen Beratung:

  • laufende Finanzbuchführung
  • Führung der Lohnkonten incl. Erledigung sämtlicher Formalitäten
  • Abschlusserstellung und anfertigen der betrieblichen Steuererklärungen
  • Plausibilitätsbeurteilungen und Prüfungen
  • Einkommensteuererklärungen und Arbeitnehmerberatung
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer / Nachfolgeberatung
  • Steuerstrafrecht

In Zeiten stagnierender Märkte steigt der Druck auf die Unternehmen. Ihre Kunden verlangen die beste Leistung zu einem reelem Preis.

Ihre Gläubiger und Banken verlangen ausreichende und zeitnahe Informationen über Ihr Unternehmen.

Wir helfen Ihnen beim Aufbau geeigneter Controllinginstrumente die Sie dabei unterstützen Ihr Unternehmen auch in schweren Zeiten sicher zu steuern.

  • betriebswirtschaftliche Analysen
  • Planung und Controlling
  • Aufstellung von Finanzplänen
  • Maßnahmen im Hinblick auf Basel II, § 18 KWG und Bankenrating
  • Existenzgründung
  • Rechtsformwahl und Rechtsformwechsel

In Zeiten ständig wechselnder politischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen helfen wir Ihnen Ihr Recht zu bekommen und Vertreten sie vor Behörden und Finanzgerichten.

Wir Vertreten sie und stehen ihnen als Kompetenter Ratgeber zur Seite. Wir helfen Ihnen zu Ihrem Recht zu kommen.

  • Finanzverwaltung und Behörden
  • Finanzgerichten und als Gutachter vor den Zivilgerichten
  • Kreditinstituten und Banken
  • Lieferanten und Kunden

News

  • Spekulationsgewinn nach Teilung eines selbstgenutzten Grundstücks

    Teilt der Steuerpflichtige ein selbstgenutztes Grundstück in zwei Flurstücke und verkauft er anschließend das unbebaute Flurstück noch innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist, ist ein hieraus erzielter Gewinn als Spekulationsgewinn steuerpflichtig. Der Steuerpflicht steht nicht entgegen, dass das Grundstück bis zur Teilung selbstgenu...
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  • Übergang von der Einnahmen-Überschussrechnung zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen für Land- und Forstwirte

    Zwar kann ein Forst- und Landwirt von der Einnahmen-Überschussrechnung zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen wechseln. Hierbei ist jedoch ein Übergangsgewinn zu ermitteln, damit sichergestellt wird, dass zum einen kein Geschäftsvorfall doppelt erfasst und zum anderen jeder Geschäftsvorfall wenigstens einmal erfasst wird. Ein Überg...
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  • Ankauf und Überlassung eines Handys durch Arbeitgeber steuerfrei

    Ein Arbeitgeber kann seinem Arbeitnehmer ein Mobiltelefon zur Nutzung steuerfrei überlassen, welches er zuvor verbilligt vom Arbeitnehmer gekauft hat. Eine derartige Gestaltung ist nicht rechtsmissbräuchlich. Hintergrund: Nach dem Gesetz kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen betrieblichen Computer oder ein betriebliches Mobiltele...
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  • Behindertengerechter Umbau eines Gartens ist keine außergewöhnliche Belastung

    Die Kosten für den behindertengerechten Umbau eines Gartens sind nicht als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Für die entstandenen Lohnkosten kann aber eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt in Betracht kommen. Hintergrund: Zu den steuerlich absetzbaren außergewöhnlichen Belastungen gehören Aufwendungen, die...
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  • Keine Fahrtenbuchmethode für Dienstwagennutzung bei geschätzten Benzinkosten

    Die Anwendung der Fahrtenbuchmethode bei Nutzung eines Dienstwagens auch zur privaten Nutzung ist nicht zulässig, wenn die tatsächlichen Kfz-Kosten nicht durch Belege nachgewiesen, sondern zum Teil lediglich geschätzt werden. Der Vorteil des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzungsmöglichkeit kann dann nur mit der sog. 1 %-Methode bewertet w...
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  • Quotennießbrauch an einem Gesellschaftsanteil einer Vermietungs-Personengesellschaft

    Ein Quotennießbrauch, der an einem Anteil an einer Vermietungs-Personengesellschaft bestellt wird, führt nur dann zu einer anteiligen Zurechnung der Vermietungseinkünfte beim Quotennießbraucher, wenn er nach dem Nießbrauchsvertrag sicherstellen kann, dass der Gesellschafter die maßgeblichen Entscheidungen nicht allein bzw. nicht gegen den W...
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  • Spekulationsgewinne bei Kryptowährungen steuerpflichtig

    Veräußerungsgewinne, die ein Steuerpflichtiger innerhalb eines Jahres aus dem Verkauf oder dem Tausch von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero erzielt, unterfallen der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) vor Kurzem entschieden.Sachverhalt. Der Kläger hatte verschiedene Kryptowährun...
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  • Umsatzsteuer eines Vereins für Verkehrserziehung

    Die Umsätze eines gemeinnützigen Vereins für Verkehrserziehung aus einem Fahrsicherheitstraining sind umsatzsteuerfrei, wenn das Fahrsicherheitstraining von den Teilnehmern beruflich genutzt wird. Die Umsätze aus der Vermietung eines Rettungssimulators unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %, wenn es sich insoweit um einen sog...
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  • Kapitaleinnahmen bei Erfüllung einer Forderung durch Aufrechnung

    Eine Forderung, die unter dem Nennwert erworben worden ist, kann auch dadurch erfüllt werden, dass der Schuldner mit einer gleich hohen Forderung, die er gegen den Steuerpflichtigen hat, gegenüber dem Steuerpflichtigen aufrechnet. Dies führt beim Steuerpflichtigen zu Einkünften aus Kapitalvermögen, soweit der Aufrechnungsbetrag höher ist al...
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  • Umsatzsteuer bei Verkauf von digitalen Guthabenkarten

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss über die Umsatzbesteuerung des Verkaufs digitaler Guthabenkarten entscheiden. Insbesondere soll das Gericht klären, ob bei einem Verkauf unter Unternehmern der Ort der Leistung bei Ausstellung des Gutscheins feststehen muss, damit Umsatzsteuer entsteht. Hintergrund: Der Gesetzgeber regelt seit dem 1...
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Karriere

Als beratungsorientierte aufstrebende Steuerberatungsgesellschaft suchen wir für unsere Standorte Brilon und Marsberg neue aufgeschlossene Teammitglieder:


Du suchst eine neue Herausforderung in einem abwechslungsreichen und angenehmen Arbeitsumfeld?
Du schätzt eine eigenverantwortliche Betreuung und Begleitung eigener Mandanten im Team?
Du möchtest mit uns wachsen und Dich weiterqualifizieren?

Dann sprich uns an oder schick uns Deine aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen an a.schroeder@steuerpartner.net

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