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Zu unseren Leistungen

Die Kanzlei

Ständig wechselnde steuerliche, politische und ökonomische Rahmenbedingungen sind die Herausforderungen unseres Berufsstandes in der heutigen Zeit.

Wir stehen unseren Mandanten als zuverlässiger, persönlicher und kompetenter Ansprechpartner bei der Lösung aller betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Problemstellungen zur Verfügung. Zusammen mit dem Mandanten wird für jede Situation eine individuelle Lösungsstrategie gefunden. Unser Ziel ist die gegenwärtige und zukünftige Sicherheit und Zufriedenheit unserer Mandanten in allen finanziellen und persönlichen Bereichen. Zusammen mit unserem Team werden wir uns jeder Herausforderung stellen und mit Freude und Einsatzbereitschaft alles für eine erfolgreiche und angenehme Zusammenarbeit tun.

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"Wer sein Ziel kennt, findet den Weg"

Laozi

Partner

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Dorothea Kienz

Steuerberaterin

Vita
  • Jahrgang 1964
  • Bestellung zur Steuerberaterin in 1999
  • Steuerberaterin in der Steuerberatungspraxis Alfred Lauterbach von 1999 bis 1/2003
  • Gesellschafter Geschäftsführer der Lauterbach, Kienz, Schröder und Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH seit 02/2003
  • Leiterin der Geschäftsstelle Marsberg
Beratungsschwerpunkte:
  • Personalmanagement
  • Steuerorientierte Gestaltungen insbesondere bei der persönlichen Steuerplanung
  • Abwehrberatungen in Außenprüfungen
  • Organisationsberatung

Alexander Schröder

Dipl. Betriebswirt (FH), Steuerberater, landwirtschaftliche Buchstelle

Vita
  • Jahrgang 1975
  • Studium der Betriebswirtschaft an der Fachhochschule für die Wirtschaft (FHDW) in Paderborn
  • Bestellung zum Steuerberater in 2003
  • Bestellung zur landwirtschaftlichen Buchstelle in 2006
  • Gesellschafter Geschäftsführer der Brigitte Schröder Steuerberatungs- und Buchprüfungsgesellschaft von 2003-2018
  • Gesellschafter Geschäftsführer der Lauterbach, Kienz, Schröder und Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH
  • Leiter der Geschäftsstelle in Brilon
Beratungsschwerpunkte:
  • Gesellschaftsrecht
  • Steuerorientierte Gestaltungen insbesondere im Unternehmens und Nachfolgebereich
  • Abwehrberatungen in Außenprüfungen
  • Finanzgerichtliche Verfahren

Brigitte Schröder

vereidigte Buchprüferin, Steuerberaterin

Vita
  • Jahrgang 1952
  • Bestellung zum Steuerberater in 1981
  • Vereidigung zum vereidigtem Buchprüfer in 1991
  • Selbständig tätig als Steuerberater seit 1979
  • Gesellschafter Geschäftsführer der Brigitte Schröder Steuerberatungsgesellschaft von 1993 – 2018
  • Gesellschafter Geschäftsführer der Lauterbach, Kienz, Schröder und Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH
Beratungsschwerpunkte:
  • Steuerorientierte Gestaltungen insbesondere im Erbrecht
  • Abwehrberatung in Außenprüfungen
  • Finanzgerichtliche Verfahren

Leistungen

Sie als Unternehmer müssen sich den Herausforderungen des Marktes stellen und rechtzeitig auf Änderungen im rechtlichen und ökonomischen Bereich reagieren.

Gleichzeitig dürfen Sie nicht den Überblick über Ihre Kernkompetenzen verlieren. Wir stehen Ihnen als kompetenter Berater zur Seite und kümmern uns um die Durchführung komplexer betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Projekte.

Klassische Steuerberatung

Wir bieten Ihnen das gesamte Leistungsspecktrum der steuerlichen Beratung:

  • laufende Finanzbuchführung
  • Führung der Lohnkonten incl. Erledigung sämtlicher Formalitäten
  • Abschlusserstellung und anfertigen der betrieblichen Steuererklärungen
  • Plausibilitätsbeurteilungen und Prüfungen
  • Einkommensteuererklärungen und Arbeitnehmerberatung
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer / Nachfolgeberatung
  • Steuerstrafrecht

In Zeiten stagnierender Märkte steigt der Druck auf die Unternehmen. Ihre Kunden verlangen die beste Leistung zu einem reelem Preis.

Ihre Gläubiger und Banken verlangen ausreichende und zeitnahe Informationen über Ihr Unternehmen.

Wir helfen Ihnen beim Aufbau geeigneter Controllinginstrumente die Sie dabei unterstützen Ihr Unternehmen auch in schweren Zeiten sicher zu steuern.

  • betriebswirtschaftliche Analysen
  • Planung und Controlling
  • Aufstellung von Finanzplänen
  • Maßnahmen im Hinblick auf Basel II, § 18 KWG und Bankenrating
  • Existenzgründung
  • Rechtsformwahl und Rechtsformwechsel

In Zeiten ständig wechselnder politischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen helfen wir Ihnen Ihr Recht zu bekommen und Vertreten sie vor Behörden und Finanzgerichten.

Wir Vertreten sie und stehen ihnen als Kompetenter Ratgeber zur Seite. Wir helfen Ihnen zu Ihrem Recht zu kommen.

  • Finanzverwaltung und Behörden
  • Finanzgerichten und als Gutachter vor den Zivilgerichten
  • Kreditinstituten und Banken
  • Lieferanten und Kunden

News

  • Umsatzsteuerfreie Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht die Vermietung von Betriebsvorrichtungen entgegen dem deutschen Umsatzsteuerrecht als umsatzsteuerfrei an, wenn es sich hierbei um eine Nebenleistung zur umsatzsteuerfreien Hauptleistung, nämlich der Vermietung des Gebäudes, in dem sich die Betriebsvorrichtungen befinden, handelt. Dem EuGH zufolge ...
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  • Wesentliche Beteiligung an einer US-amerikanischen „Corporation“

    Ob ein Steuerpflichtiger an einer US-amerikanischen Corporation in Delaware (USA) wesentlich, d.h. mit mindestens einem 1 %, beteiligt ist, hängt von seiner Beteiligungsquote an dem tatsächlich ausgegebenen Kapital an. Es kommt nicht auf seine Beteiligungsquote an dem höheren genehmigten Kapital an. Hintergrund: Zu den steuerpflichtigen E...
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  • Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung der Aufwendungen eines Trikotsponsors

    Die Aufwendungen eines Sponsors für Banden- und Trikotwerbung sowie für die Nutzung des Vereinslogos sind nicht gewerbesteuerlich dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen. Denn es handelt sich bei Sponsoringaufwendungen nicht um Aufwendungen im Rahmen eines Miet- oder Pachtvertrags, sondern um Zahlungen aufgrund eines Vertrags eigener Art. Hinter...
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  • Haftung der Bank für die Umsatzsteuer des Bankkunden bei Globalabtretung

    Eine Bank, die sich die Forderungen ihres Bankkunden hat abtreten lassen, haftet nicht für die von ihrem Bankkunden geschuldete Umsatzsteuer, wenn ihr Bankkunde die Kreditlinie seines Kontokorrentkontos einhält und nicht überschreitet. Denn dann hat die Bank die Umsatzsteuer nicht vereinnahmt.Hintergrund: Tritt ein Unternehmer seine Forde...
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  • Umsatzsteuer-Umrechnungskurse (Stand: Mai 2023)

    Das Bundesfinanzministerium hat die Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat Mai 2023 bekannt gegeben. Die monatlich fortgeschriebene Übersicht 2023 können Sie auf der Homepage des BMF abrufen.Quelle: BMF, Schreiben vom 1.6.2023 - III C 3 - S 7329/19/10001 :005 (2023/0532018); NWB ...
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  • Nacherbe kann Pauschale für Erbfallkosten geltend machen

    Ein Nacherbe kann ebenso wie der Vorerbe den Pauschbetrag für Erbfallkosten wie z.B. Beerdigungskosten in Höhe von 10.300 € geltend machen. Denn beim Erwerb des Vorerben und beim Erwerb des Nacherben handelt es sich insgesamt um zwei Erbfälle, so dass auch zweimal der Pauschbetrag zu gewähren ist. Hintergrund: Ein Erblasser kann die Reihe...
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  • Nichtberücksichtigung eines endgültigen Verlustes aus einer ausländischen Betriebsstätte

    Ein Verlust einer ausländischen Betriebsstätte in einem anderen EU-Staat, der wegen der Aufgabe der Betriebsstätte mit Gewinnen im Ausland nicht mehr verrechnet werden kann und daher endgültig (final) ist, ist in Deutschland nicht abziehbar, wenn das entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen die Gewinne einer ausländischen Betriebsstätte in ...
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  • Keine Steuerermäßigung für Hausnotrufsystem ohne Notfall-Soforthilfe

    Für die Kosten eines Hausnotrufsystems, bei dem der Notruf von der Notrufzentrale lediglich entgegengenommen und ein Hausarzt, ein Pflegedienst oder ein Angehöriger verständigt wird, wird keine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen gewährt. Denn die Dienstleistung des Notruf-Anbieters wird nicht im Haushalt des Steuerpflichtig...
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  • Doppelte Haushaltsführung bei Hausstand im elterlichen Haus

    Eine doppelte Haushaltsführung kann auch dann bestehen, wenn der Arbeitnehmer im Haus seiner Eltern wohnt. Voraussetzung ist aber unter anderem, dass er sich an den Kosten der Lebensführung beteiligt; diese Beteiligung muss nicht durch laufende Zahlungen erfolgen, sondern kann auch in Gestalt von Einmalzahlungen erbracht werden. Hintergru...
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  • Keine erweiterte Gewerbesteuerverkürzung für sog. Sondervergütungen an Gesellschafter

    Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung, die für gewerbliche Grundstücksverwaltungsgesellschaften gewährt wird, erstreckt sich bei einer Personengesellschaft nicht auf die Sondervergütungen, die als Tätigkeitsvergütungen oder als Zinsen an die Gesellschafter geleistet werden. Dies gilt auch dann, wenn der entsprechende Gesellschafter gar nicht ...
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Karriere

Als beratungsorientierte aufstrebende Steuerberatungsgesellschaft suchen wir für unsere Standorte Brilon und Marsberg neue aufgeschlossene Teammitglieder:


Du suchst eine neue Herausforderung in einem abwechslungsreichen und angenehmen Arbeitsumfeld?
Du schätzt eine eigenverantwortliche Betreuung und Begleitung eigener Mandanten im Team?
Du möchtest mit uns wachsen und Dich weiterqualifizieren?

Dann sprich uns an oder schick uns Deine aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen an a.schroeder@steuerpartner.net

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